Bezirksverband Niederbayern




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Resolution der Freien Wähler Bayern zur Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung

Die Finanznot der bayerischen Kommunen hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Die Zuführungen vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt reichen heute häufig gerade noch aus, um den eigenen Schuldendienst zu bedienen. Die Spielräume für Investitionen werden für die Kommunen, die bislang zwei Drittel aller staatlichen Investitionen getätigt haben und damit Motor einer gesunden Konjunktur und Beschäftigungsstruktur in Bayern waren, immer enger. Es droht der finanzielle Kollaps.

Die Freien Wähler Bayern fordern:
1.
     Die Aufnahme eines strikten Konnexitätsprinzips („Wer anschafft, muss auch bezahlen“) in die Bayerische Verfassung
2.
     Eine Änderung der Finanzverfassung des Bundes einschließlich der Verankerung eines strikten Konexitätsprinzips im Grundgesetz

Begründung:
Die dramatische Finanznot der bayerischen Kommunen wird durch das Unwesen, den Gemeinden ständig neue Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung zuzuweisen, in entscheidendem Umfang mitverursacht. Bund und Freistaat entziehen sich ihrer finanziellen Verpflichtung, sie schränken den Handlungsspielraum der örtlichen Entscheidungsträger in unerträglichem Maße ein und höhlen die kommunale Selbstverwaltung aus.

In neun deutschen Bundesländern ist das Konnexitätsprinzip bereits in der Landesverfassung verankert. Dieser Standard darf den bayerischen Kommunen nicht länger verweigert werden. Auch der Bund darf sich seiner Verpflichtung gegenüber den Kommunen nicht entziehen und muss dies in einer neuen Finanzverfassung verankern.


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